Flexikinder
Das Niedersächsische Kultusministerium hat für Schulanfängerinnen und Schulanfänger eine Regelung für eine gewisse Flexibilisierung der Einschulung geschaffen. Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können nun auch ein Jahr später eingeschult werden. Wenn Eltern dies wünschen, dann bedarf es einer formlosen Erklärung mit Unterschriften beider Eltern spätestens bis zum 1. Mai des Einschulungsjahres.
Rechtzeitig vor der Einschulung erhalten Eltern von Flexikindern ein Anschreiben der Schule und werden gebeten, einen Rückmeldeabschnitt termingerecht zum 1. Mai oder gern auch früher in der Schule abzugeben.
Es ist auch möglich, vorher um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu bitten.
Flexikinder können auch in den Schulkindergarten aufgenommen werden.
Niedersächsisches Schulgesetz § 64:
1 Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. 2Für Kinder, die das sechste Lebensjahr in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, können die
Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des in Satz 1 genannten Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.“