Brandschutzkonzept

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Brandschutzornung Ikarus-Schule

1. Geltungsbereich

Die Brandschutzordnung gilt fachlich für die Ikarus-Schule, Grundschule in Lachendorf.
Ihr räumlicher Geltungsbereich bezieht sich auf alle Gebäude, Einrichtungen, Freiflächen und sonstige Anlagen.
Dieser Teil C der Brandschutzverordnung richtet sich an alle Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen (z. B. Schulleitung, von der Schulleitung beauftragte Lehrkräfte, Hausmeister).

2. Besondere Aufgaben im Brandschutz

Als Brandschutzbeauftragte für die Ikarus-Schule wurde die Lehrerin Frau Christina Blonn benannt.
Im Folgenden sind die wesentlichen Aufgaben der Brandschutzbeauftragten und der Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz dargestellt:

2.1. Brandverhütung

  • Überwachen der Einhaltung der Brandschutzordnungen Teil A (Aushang) und Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) z. B. Begrenzung von Brandlasten, Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.
  • Überwachung des ständigen Freihaltens von Feuerwehrzufahrten und von Flächen für die Feuerwehr.
  • Prüfung bzw. Überwachung der Prüfung von Brandschutzeinrichtungen auf Vorhandensein, Vollständigkeit, Beschädigung und Aktualität sowie Festlegung von ggf. erforderlichen Ersatzmaßnahmen.
  • Anbringen, Überwachen und Aktualisieren von Hinweis- und/oder Sicherheitsschildern (Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, der Sammelplätze, der Brandschutzeinrichtungen und der besonderen Gefahrenbereiche).
  • Regelmäßige Durchführung von Brandschutzunterweisungen, Brand-schutzbegehungen und Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen in der Schule sowie deren Dokumentation.
    Termine: eine angekündigte Übung vor den Herbstferien, eine unangekündigte Übung vor den Sommerferien pro Jahr.
  • Auswertung von Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen, Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen und Überprüfung von deren Wirksamkeit.
  • Alle an der Schule Beschäftigten einmal jährlich im Brandschutz unterweisen und die Durchführung dokumentieren. Die Schüler müssen innerhalb der ersten 3 Wochen eines Schuljahres von den Lehrkräften unterwiesen werden, muss im Klassenbuch
    dokumentiert werden (am besten als Vor- oder Nachbereitung der angekündigten Übung vor den Herbstferien).
  • Verantwortlichkeit für die Beibehaltung, Fortführung und Anpassung der Brandschutzbestimmungen bei baulichen Veränderungen und Nutzungsänderungen.
  • Genehmigung und Überwachung von Arbeiten mit besonderen Gefahren (z. B. Ausstellung des Erlaubnisscheins für feuergefährliche Arbeiten mit Festlegung der zu treffenden Schutzmaßnahmen – Heißarbeitserlaubnis)
  • Verantwortung für den ständigen Kontakt zur zuständigen Feuerwehr und für gemeinsame Übungen und Betriebsbegehungen.
  • Beratung zu Fragen des Brandschutzes bei besonderen Schulveranstaltungen (z. B. Projekttage, Feiern, Theateraufführungen, Übernachtungen usw.) z. B. hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Feuerlöscher oder der Auswahl und Gestaltung von Dekorationen.

2.2. Alarmplan

Bei einem Brand oder im Gefahrenfall sind zunächst folgende Schritte einzuleiten:

  • Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei informieren
  • Auslösen des Feuer- bzw. Hausalarms
  • Unterrichten der Schulleitung und des Schulträgers

Name

Telefon

Feuerwehr

Polizei

Schulleitung

Elisabeth Stratenschulte

Brandschutzbeauftragte

Christina Blonn

Schulträger (Gemeinde)

Hausmeister

Lars Falkner

Rotes Kreuz

Stromversorgung
(Gas, Wasser, Strom)

Feuerversicherung

Alarmierungsmittel: Sirene
Alarmzeichen: Heulton

2.3. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte

Nach der Alarmauslösung sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Sofortige Räumung der gefährdeten Bereiche durchführen und überprüfen
  • Betreuung der Lehrkräfte und der Schüler
  • Betreuung behinderter oder verletzter Personen
  • Bergung vorher bestimmter Sachwerte
  • Besondere technische Einrichtungen wie z. B. mechanische Rauchabzugsanlagen, Ersatzstromversorgung sind in Betrieb zu nehmen
  • Besondere technische Einrichtungen wie z. B. Versorgungsleitungen, elektrische Anlagen sind außer Betrieb zu setzen oder in einen anderen Betriebszustand zu bringen (spannungslos machen)
  • Hinweise an die Feuerwehr auf besondere Gefahrstoffe zum Schutz der Einsatzkräfte und der Umwelt

2.4. Löschmaßnahmen

Damit sich im Brandfall keine Personen durch eigene Löschmaßnahmen gefährden, ist darauf zu achten,

  • dass Löschversuche nur bei kleineren Entstehungsbränden vorzunehmen sind. Der Personenschutz steht dabei im Vordergrund.
  • dass Löschversuche nur durch Lehrkräfte erfolgen sollen und wenn möglich nur von mehreren Personen gleichzeitig.

2.5. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr

Die Brandstelle und die nähere Umgebung ist freizumachen bzw. zu räumen. Beschäftigte, Schüler und Schaulustige sind so weit von der Brandstelle und aus deren Umgebung zu entfernen, dass die Feuerwehrkräfte nicht behindert werden.
Die Flächen für die Feuerwehr (nach DIN 14090) und die Entnahmestellen für die Löschwasserversorgung sind freizuhalten (Winterhalbjahr) oder zu räumen.
Der Lotse (ortskundiger Mitarbeiter) hat sich im Zufahrtsbereich für die Feuerwehr aufzustellen und folgende Aufgaben:

  • Sonstige notwendige Informationsmittel (Gebäudepläne, ggf. wichtige Hinweise an die Rettungskräfte, Schlüssel) bereithalten
  • Zugänge ermöglichen

2.6. Nachsorge

Die Sicherung der Brandstelle ist nach Freigabe der Feuerwehr durchzuführen.
Das Wiederbetreten der Räume ist erst nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. durch die Schulleitung gestattet.
Aus den Versicherungsbedingungen ergibt sich, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen. Hierzu gehört:

  • Sicherung gegen Betreten des Gebäudes
  • Provisorische Abdichtung gegen Witterungseinflüsse
  • Sicherung gegen Diebstahl

Die Sicherheitsbeauftragten haben die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen (ggf. auch in Teilbereichen) zu überwachen.
Gebrauchte Feuerlöschtechnik ist wieder in den Ausgangszustand zu bringen. Dazu sind alle gebrauchten Feuerlöschgeräte (Feuerlöscher) füllen zu lassen oder neu zu beschaffen.

Weitere notwendige Maßnahmen:

  • Ansprechstelle für Schulträger und Landesschulbehörde festlegen, z. B. eine Nachbarschule
  • Ansprechstelle für Schüler und Eltern festlegen
  • Ansprechstelle für die Medien festlegen

(Aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit mit Berichterstattern der Medien ist es unbedingt zu empfehlen, Auskünfte nur von autorisierten Personen der Schule und wenn möglich nur in Absprache mit Polizei oder Feuerwehr zu geben)

3. Schlussbemerkungen

Diese Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, die in dem Objekt tätig sind und denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden.
Die Brandschutzordnung Teil C für die Ikarus-Schule tritt nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Lachendorf, den

Die Schulleitung